Nach Bekanntwerden der Pläne der Stadt, eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 14 Personen in Frauenstein einzurichten, erbitten wir von der Stadt eine umfängliche Information der Bürgerinnen und Bürger Frauensteins.

Für die nächste Ortsbeiratssitzung am 19.03.2024 haben wir daher die Stadtregierung (den Magistrat) gebeten,
- die Einwohnerinnen und Einwohner von Wiesbaden-Frauenstein umfassend über die geplante Flüchtlingsunterkunft in der Quellbornstraße zu informieren,
- bei der Auswahl der unterzubringenden Flüchtlinge auf die Bevölkerungsstruktur in Wiesbaden-Frauenstein Rücksicht zu nehmen und damit eine sozialadäquate Aufnahme von Flüchtlingen zu ermöglichen,
- sowohl die Flüchtlinge bei der Integration als auch die Frauensteiner Bevölkerung bei der Hilfe zur Integration zu unterstützen und
den Flüchtlingen von Beginn an gute Deutschkenntnisse zu vermitteln.

Hintergrund
Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 hat der Magistrat den Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Gebäude in der Quellbornstraße 46 zur Unterbringung für geflüchtete Menschen angemietet wurde. Der Ortsbeirat hat daraufhin um nähere Informationen gebeten und der Stadtverwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog zukommen lassen. Dieser wurde mit Schreiben, unterzeichnet am 14.02.2024, beantwortet.

Danach sollen in der geplanten Unterkunft 14 Plätze, verteilt auf 4 Zimmer, entstehen, wobei die maximale Auslastung bei 80 Prozent liegt. Es sollen keine abgeschlossenen Wohnungen entstehen, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft, in der die Küche und die Sanitärbereiche von allen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden. Dazu gibt es Gemeinschaftsräume und die Waschmaschinen und Trockner werden im Keller untergebracht. Die Mietdauer beträgt nach Angaben der Stadt sieben Jahren mit einer Option auf eine Verlängerung.

Mittlerweile haben die Arbeiten zur Herrichtung der Unterkunft begonnen. Dabei werden vor allem neue Sanitäranlagen eingebaut und der Bodenbelag erneuert. Die Kosten der Herrichtung der Unterkunft sind nach den Angaben der Stadt in der monatlichen Miete inkludiert. Die Festmiete, konstant über die gesamte Laufzeit, liegt im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Rahmens. Sie liege deutlich unter der maximal zulässigen Höhe von 485 EUR monatlich je Platz (360 EUR zzgl. 125 EUR für Nebenkosten).

Über die genaue Herkunft der unterzubringenden Menschen werden von Seiten der Stadt keine Angaben gemacht. Es wird lediglich allgemein ausgeführt, dass die meisten geflüchteten Personen in Wiesbaden aus der Ukraine, Afghanistan, der Türkei und Syrien kommen. Zudem wird von Seiten der Stadt keine abschließende Aussage darüber getroffen, ob es sich um Familien oder alleinstehende erwachsene Personen handelt, die in der Unterkunft untergebracht werden sollen.

Des Weiteren soll nach Auskunft der Stadt eine Gemeinschaftsunterkunft grundsätzlich nur einer vorübergehenden Unterbringung dienen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Wiesbaden, erfolgt die Unterbringung jedoch oftmals längerfristig.

Die Hilfestellungen und die sozialen Angebote sollen den Antworten der Stadt nach individuell und je nach Bedarf und Zielgruppe gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ermittelt werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen vom Sozialdienst betreut und begleitet werden, im Fokus stehe zuvorderst die Integrationsarbeit, welche mit dem Spracherwerb beginnt. Die soziale Teilhabe, wie zum Beispiel die Anbindung an den Stadtteil oder in Sportvereine wird in der weiteren Zusammenarbeit heraus entwickelt und funktioniere nach Auskunft der Stadt erfahrungsgemäß gut über die soziale Anbindung vor Ort.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Wiesbaden im Hinblick auf die Migration vieler Menschen nach Deutschland beabsichtigt, dass auch in Frauenstein Menschen untergebracht werden sollen.

Die Unterbringung von Schutzsuchenden ist für die Frauensteiner Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Thema. Vor Ort sind derzeit allerdings keine Einrichtungen zur Betreuung oder Integration vorhanden. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirats eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Herrichtung der Unterkunft sowie über die weiteren Planungen zwingend erforderlich. Dies ist die ureigenste Aufgabe der Stadt.

Allein ein kurzes Informationsschreiben an den Ortsbeirat mit dem Hinweis, dass ein Gebäude für die Herrichtung einer Sammelunterkunft angemietet wurde, reicht dafür bei weitem nicht aus. Auch die Behandlung im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung kann nur als erster Schritt für eine umfassende Information der Bevölkerung angesehen werden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass eine Bürgerversammlung, zu der die Stadt einlädt, der geeignete Rahmen ist, in dem die Stadt über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen berichtet sowie für Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenstein zur Verfügung steht.

Des Weiteren ist es Aufgabe der Stadt, bei der Auswahl der unterzubringenden Menschen auf die Bevölkerungsstruktur vor Ort Rücksicht zu nehmen, um eine sozialverträgliche Aufnahme und eine gute Integration von Flüchtlingen zu ermöglichen. Zudem sind für eine schnelle Integration gute Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich. Die Stadt hat daher die Flüchtlinge beim Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.

« Wir wünschen frohe Weihachten und alles GUte für 2024!

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